Im Fall einer schweren Krankheit, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern, müssen andere über Sie entscheiden. Mit der Patientenverfügung können Sie jedoch festlegen, wer was entscheiden darf, z. B. welche medizinischen, lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden dürfen oder welche eben nicht.
Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Pfleger und Angehörige rechtlich bindend. Allerdings müssen Sie beim Verfassen der Verfügung einige Dinge beachten: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und von Ihnen unterschrieben werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie online auf den Seiten der Evangelischen Kirche.